Interessiert? – Dann können Sie hier ganz einfach online Ihre Direktvermarktung bei uns beauftagen.
Wie das im Detail funktioniert, lesen Sie in unserer Schritt für Schritt-Anleitung
Mit Mark-E setzen Sie auf einen Partner, der mit über 100 Jahren Erfahrung im Energiemarkt konsequent innovative Energielösungen für das nächste Jahrhundert mitgestaltet. Das Unternehmen mit Sitz in Hagen (Westf.) ist zu mehr als 80 % in kommunalem Besitz und deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Erzeugung bis zum Vertrieb. Im Geschäftsfeld Energiehandel ist das Unternehmen bereits seit 2012 in der Direktvermarktung aktiv. Heute verfügen wir über ein konstantes Portfolio von rund 1.000 MW Anlagenleistung. Unsere Direktvermarktung in Zahlen:
Und bald auch Ihre Anlage(n)?
Das EEG 2014 hat festgelegt, dass alle Anlagen in der Direktvermarktung fernsteuerbar sein müssen.
Dies ist notwendig, damit der Direktvermarkter jederzeit die Ist-Einspeisewerte abrufen kann, um gegebenenfalls die Einspeiseleistung entsprechend zu reduzieren.
Mark-E unterstützt Sie bei der Realisierung der Fernsteuerbarkeit. Mit über 40 Partnern gewährleisten wir höchste Kompatibilität. Zu unseren Partner zählen u.a.: be4energy, BeBa, emsys, ENcome, Enerserve; EnviaM, LEAD.TEC, meteocontrol, Pohlen-Solar, Protea, Servicezeit, Solarlog, SPIE, Wierig, Zebotec, uvm.
Das bedeutet, dass der Anlagenbetreiber seinen Strom an der Strombörse vermarkten muss. Die Vermarktung an der Strombörse übernimmt der Direktvermarkter für ihn. Dazu muss seine Anlage fernsteuerbar sein.
Der Betreiber erhält einerseits von seinem zuständigen Netzbetreiber eine Marktprämie und andererseits vom Direktvermarkter den Verkaufserlös der anlagenspezifischen Stromproduktion, welcher an der Börse erzielt werden konnte. Da dem Anlagenbetreiber die Arbeit von dem Direktvermarkter vollständig abgenommen wird, erhält dieser als Dienstleister einen kleinen Teil des Ertrags (Dienstleistungsentgelt).
Eine regenerative Anlage zur Stromerzeugung, die eine Leistung von 100 kW oder mehr aufweist und nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurde, ist zur Direktvermarktung verpflichtet.
Geeignet sind Erneuerbare-Energien-Anlagen die
Zusätzlich sind nur Anlagen zur Direktvermarktung geeignet, die mit einer Fernwirktechnik ausgestattet werden.
Anlagen, die eine Leistung von 100 kW oder mehr aufweisen und nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden, sind zur Direktvermarktung verpflichtet.
Wir vermarkten den Strom an der EPEX-Spot. Dies geschieht 15-Minuten-scharf durch unsere Händler. Diese haben ihren Sitz im Frontoffice des Energiehandels der Mark-E in Hagen (Westf.).
Sie finden das Portal unter:
https://dvportal.energymeteo.com/marke/
Ihr Benutzername ist in der Regel Ihre bei uns angegebene E-Mail Adresse.
Bei der Direktvermarktung wird immer ein vollständiger Monat abgerechnet. Startet die Direktvermarktung Ihrer Anlage am 01.01. eines Jahres, so erhalten Sie Ihre erste Abrechnung zum 15.02.
Hier finden Sie eine
Die Sicherheit deiner Daten hat für uns oberste Priorität. Wir halten uns an die Vorgaben, die die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) macht. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.mark-e.de/datenschutz
Der Online-Tarif ist speziell für Kleinst-/Klein-PV und KWK-Anlagen, die eine Leistung bis 750 kW aufweisen.
Ja, diese Option besteht. Die Mark-E vergütet Ihnen dann nur den Strom, den Ihre Anlage ins öffentliche Netz einspeist. Das Dienstleistungsentgelt verändert sich hierbei nicht.
Unsere Online-Direktvermartung ist in 3 Schritten erledigt
Schritt 1:
Geben Sie bitte die Adresse www.mark-e.de/direktvermarktung in Ihren Browser ein und füllen das dort hinterlegte Formular mit Ihren Anlagenstammdaten aus.
Schritt 2:
Wir übernehmen Ihre online eingegebenen Stammdaten und senden Ihnen eine E-Mail mit Ihrem Vertrag sowie dem Formular zur Erstanmeldung zu. Diese Daten prüfen und unterzeichnen Sie bitte und leiten sie an uns per Mail zurück. Wir kümmern uns dann um die Anmeldung bei Ihrem Verteilnetzbetreiber.
Schritt 3:
Anschließend erhalten Sie von uns eine Erklärung zur Fernsteuerbarkeit, welche Sie bitte ausfüllen und an uns zurücksenden. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Ihre Anlage fernsteuerbar ist. Hierfür beauftragen Sie bitte einen entsprechenden Dienstleister. Vom Dienstleister erhalten Sie einen Einbaubeleg über seine Tätigkeit. Diesen senden sie bitte ebenfalls per Mail an uns zurück.
Schließen Sie bei uns einen Direktvermarktungsvertrag ab, rechnen wir Sie im zwei-Strom-Modell ab. Das bedeutet, dass Sie die Marktprämie monatlich von Ihrem zuständigen Netzbetreiber erhalten, während Sie von uns die Verkaufserlöse (Marktwert), abzüglich des von uns erhobenen Dienstleistungsentgelts, für den von Ihnen produzierten Strom erhalten.
Die gesetzlichen Reglungen sehen vor, dass Sie die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage bereitstellen. Deshalb haben Sie die Aufgabe, einen dafür zuständigen Techniker zu kontaktieren und die Anbindung an das virtuelle Kraftwerk der Mark-E zu beauftragen. (Planen Sie daher also einmalige Kosten zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit ein)
Um eine reibungslose Anmeldung zu ermöglichen:
Lassen Sie uns bitte so schnell wie möglich alle relevanten Unterlagen, wie Fernsteuerbarkeitserklärung, Fernsteuerbarkeitseinbaubeleg und (wenn diese vorliegt) eine Projektnummer Ihrer Anlage, zukommen.
Hier finden Sie ein Muster für den Einbaubeleg der Fernsteuerbarkeit, den Sie sich von Ihrem zuständigen Installateur/Solateuer erhalten.
Die Marktlokations-ID, kurz MaLo-ID, löst den Zählpunkt der Erneuerbaren-Energien Anlagen ab. Die Malo besteht im Vergleich zum Zählpunkt (DE+33 Zeichen) nur noch aus 11 Ziffern. Diese Marktlokation definiert nur den bilanziellen Punkt, an dem die erzeugte Energie ins Netz eingespeist wird und soll zudem die Marktkommunikation vereinfachen. Die MaLo finden Sie meist in den schriftlichen Dokumenten die Sie von Ihrem zuständigen Netzbetreiber erhalten. Werden Sie bereits von uns direktvermarktet, finden Sie Ihre Marktlokations-ID auch immer auf unserer Abrechnung.
Wenn Sie im Begriff sind eine neue Anlage zu bauen und beantragen dementsprechend einen Netzzugang, so wird Ihrer Anlage vom Netzbetreiber eine eindeutige Projektnummer bzw. Registriernummer zugeordnet. Diese Projekt-/Registriernummer wird für die Anmeldung Ihrer Erneuerbaren-Energien-Anlage zur Direktvermarktung immer häufiger vom Netzbetreiber angefordert.
Die Projektnummer finden Sie meist auf Ihrer Netzzugangsgenehmigung. Zusätzlich vergibt auch die Bundesnetzagentur eine Registriernummer, die für die Anmeldung zur Direktvermarktung allerdings nicht von Bedeutung ist.
Zur Berechnung des anzulegenden Wertes gehen Sie bitte auf die Seite der Bundesnetzagentur unter
Bundesnetzagentur -> Elektrizität und Gas -> EEG-Registerdaten und -Fördersätze
Die Höhe des Dienstleistungsentgelts ist ein Abbild der so genannten Anlagenperformance.
Performance Anlage =EPEX-Spotpreise technologiescharfer volumeng.Mittelwert – Monatsmarktwert
Speist eine Anlage überdurchschnittlich viel zu Zeiten hoher Spotmarktpreise ein, mündet dies in einer guten Anlagenperformance und somit in einem geringen Dienstleistungsentgelt. Im Umkehrschluss ist die Anlagenperformance niedriger und das Dienstleistungsentgelt höher, wenn die Anlage zu Zeiten einspeist wenn die Spotmarktpreise niedrig sind.
In gewissen Fällen profitieren Anlagenbetreiber durch diese Herangehensweise sogar von negativen Dienstleistungsentgelten.
Mit der Bewertung viertelstundenscharfer Lastgangdaten wird gemäß dieser Überlegung das Einspeiseverhalten einer Einzelanlage im Vergleich zu allen anderen Anlagen dieser Energieart in Deutschland untersucht. Neuanlagen, die noch nicht anhand von historischen Lastgangdaten analysiert werden können, erhalten eine Bewertung anhand eines Standortvergleichsverfahrens.
Einsman-Abschaltungen, auch Einspeisemanagement genannt, sind netzbedingte Abschaltungen. Wenn zu viel Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugt wird, können einzelne Abschnitte eines Verteil- oder Übertragungsnetzes überlasten. Da die Versorgungssicherheit durch diese Engpässe bedroht ist und der Netzbetreiber dafür zu sorgen hat, dass die Stromnetze stabil bleiben, wird ihm das Recht eingeräumt, Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) zu regeln und eventuell abzuschalten. Diese Maßnahmen verhindern dann eine Überlastung des Stromnetzes.
Betreiber der EE-Anlagen werden für das Einspeisemanagement ihrer Anlagen vom Verteilnetzbetreiber entschädigt. Die entstandenen Kosten werden dann auf die Netznutzungsentgelte umgelegt.
Weht viel Wind oder gibt es viele Sonnenstunden, laufen die Windkraft- und die Photovoltaik Anlagen auf Hochtouren. Das bedeutet auch, dass die Strompreise am Markt sehr niedrig sind, da viel Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird. Der Direktvermarkter kann sich dann dazu entscheiden diese Anlage abzuschalten um mit der Anlage keine noch höheren Verluste zu erzielen.
Das EEG 2017 sieht vor, die Förderung der Erneuerbaren-Energien-Anlagen auszusetzen, sobald die Strompreise am Day-Ahead-Markt der Börse in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ sind. Tritt dieser Fall ein, erhalten die Anlagen rückwirkend, ab der ersten Stunde mit negativen Spotpreisen keine Marktprämie mehr. Wenn die Anlage trotz Negativpreisen Strom ins Netz einspeist, ist der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber gegenüber verpflichtet, die Stromenge mitteilen, die für den Negativpreiszeitraum eingespeist wurde.
Diese Regelung gilt nicht für: