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kWh

Häufig gestellte Fragen beim Wechsel zu Mark-E

Kann es beim Wechsel zu Ausfällen kommen?

Nein. Denn egal, wer Ihr Stromanbieter ist, Ihr Zähler bleibt immer angeschlossen. Mit dem Wechsel des Anbieters wird nur der Verbrauch, den der Zähler misst, von Ihrem Anbieter geliefert. Und wenn dieser nicht liefern kann? Dann muss der örtliche Grundversorger einspringen. Das ist gesetzlich geregelt. So sind Sie jederzeit mit Strom versorgt.

Muss ich meinem aktuellen Anbieter kündigen?

Nur wenn Sie im Rahmen eines Umzugs zu uns wechseln, ist die alte Wohnung beim bisherigen Versorger abzumelden. In allen anderen Fällen übernehmen wir das für Sie.

Ist der Wechsel zu Mark-E kostenlos?

Ja! Die Bestellung und der Wechsel sind für Sie immer kostenfrei. Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrem aktuellen Stromversorger. Sie brauchen keine Briefe zu schreiben oder gar Bestätigungsschreiben abzuwarten.

Ich bin Mieterin bzw. Mieter. Kann ich dann auch zu Mark-E wechseln?

In der Regel ja. Nur wenn der Strom für Ihre Wohnung nicht über einen eigenen Zähler läuft, geht das nicht. Wenn Ihre Wohnung einem Zähler zugeordnet ist, können Sie den Stromanbieter frei wählen. Ihr Vermieter hat kein Mitspracherecht.

Ich habe einen intelligenten Zähler. Kann ich auch zu Mark-E wechseln?

Selbstverständlich. Auch mit intelligenten/digitalen Stromzählern (Smart Meter) sind Sie bei Mark-E herzlich willkommen.

Wann erfahre ich, ab wann ich Strom von Mark-E bekomme?

Wir fragen Sie bei der Bestellung, zu welchem Termin Sie Strom oder Gas von Mark-E haben wollen. Sobald wir den Termin bestätigen können, benachrichtigen wir Sie. Das kann (wenn auch sehr selten) länger dauern, weil

  • die Kündigungsfrist bei Ihrem alten Anbieter noch einige Wochen in der Zukunft liegt. Keine Sorge, wir vergessen Sie nicht. Sobald wir Ihr Anbieter werden können, benachrichtigen wir Sie.
  • Ihr Noch-Versorger unsere Kündigung (in Ihrem Auftrag) nicht akzeptiert. Ein Grund dafür: Die Rest-Vertragslaufzeit ist zu lang. Wir benachrichtigen Sie auch in diesem Fall.

Das alles ist für Sie kostenfrei.

 

Kommt nach dem Wechsel ein Techniker vorbei?

Nein. Alles bleibt für Sie, wie es ist. Ihr Strom- bzw. Gasanschluss wird nicht verändert. Der Zähler wird nicht ausgetauscht. Nur die Menge, die der Zähler als Verbrauch misst, wird danach von uns abgerechnet.

Strommix (Referenzjahr 2018)

Ökostrom

Strommix ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Darstellung der Energieträger-Anteile, aus welchen der Strom von Mark-E produziert wurde. Diese Angaben entsprechen der Stromkennzeichnung (nach § 42 EnWG).*

  • Erneuerbare Energien finanziert aus der EEG-Umlage (55,6 %)
  • Sonstige Erneuerbare Energien (44,4 %)
  • Mieterstrom finanziert aus der EEG-Umlage (0 %)
  • Kohle (0 %)
  • Erdgas (0 %)
  • Kernkraft (0 %)
  • sonstige fossile Energieträger (0 %)
Mit dem Energieträgermix verbundene C02-Emissionen0 g/kWh
Radioaktiver Abfall0,0000 g/kWh

* Informationen über die Stromherkunft gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz. Zeitraum 1. Januar bis 31.12.2018. Aktuelle Lieferung kann abweichen.

Ihr Ansprechpartner
Kundenservice Privatkunden
Tel.: 0800. 123 - 1000
Fax.: 0800. 123 - 1001
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Erreichbarkeit

Mo.-Fr: 7:00 bis 20:00 Uhr
Sa: 8:00 bis 13:00 Uhr

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